Beim Großenritter Musikzug zu fairen Konditionen ein Instrument erlernen

Instrumentalunterricht beim Großenritter Musikzugs wird gemäß der unten stehenden Ausbildungs- und Gebührenordnung durchgeführt (siehe “§ 4 Instrumentalunterricht”).

Hier finden Sie vorab die wichtigsten Informationen im Kurz-Überblick. Zögern Sie nicht, unseren musikalischen Leiter Peter Cloos zu kontaktieren. Er berät Sie gerne. Oder besuchen Sie einfach völlig unverbindlich eine unserer Proben und wir lernen uns persönlich kennen. Im Regelfall probt jeden Freitag ab 19 Uhr das Jugendorchester und ab 20 Uhr dann der Musikzug in der Kulturhalle Großenritte. Sie können auch zu einem unserer Auftritte oder kommen (die nächsten Auftritte finden Sie hier in der Termin-Übersicht).

Sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie! 

Instrumentalunterricht im Überblick

Instrumentalunterricht beim GSV-Musikzug

  • Der Instrumentalunterricht findet in der Regel 1 x wöchentlich statt.
  • Wir bilden alle Blasinstrumente sowie Schlagzeug aus.
  • Dauer: 45 min (bei Kleinkindern auch 30 min. möglich) – 40 x Unterricht pro Jahr.
  • In der Regel findet Einzelunterricht statt.
  • Termine werden mit den Instrumentallehrern individuell vereinbart.
  • Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Heeresmusikkorps Kassel können wir Unterricht bei qualifizierten Profimusikern anbieten.
  • Ziel der Ausbildung ist das gemeinsame Musizieren im Jugendorchester und darauf folgend im Musikzug.
  • Der Einstieg ist auch ohne musikalische Vorkenntnisse möglich.
  • Bereits im Grundschulalter kann mit Instrumentalunterricht begonnen werden.

Gebühren- bzw. Kostenübersicht

Gebühren- bzw. Kostenübersicht

  • Der Musikzug bezuschusst den Instrumentalunterricht (Details siehe unten “Ausbildungs- und Gebührenordnung. § 4 Instrumentalunterricht”).
  • Unterrichtsgebühr pro Monat: 90,- €*
  • Auf Wunsch wird ein Leihinstrument gestellt (Leihgebühr: 90,- € pro Jahr).
  • Hier finden Sie alle Infos zur Mitgliedschaft im Großenritter Sportverein. Die GSV-Mitgliedschaft für Schüler beträgt beispielsweise nur 42,- € pro Jahr. Auch Familienmitgliedschaften sind möglich.
    *) Bei 45-minütigem Unterricht. Nicht-Musikzugmitglieder zahlen 5,- € mehr pro Monat. Es gilt die “Ausbildungs- und Gebührenordnung” (in der Fassung vom 12.05.2014)

Interesse oder Fragen?

Unser musikalischer Leiter, Peter Cloos, hilft Ihnen gerne weiter:
Tel.: 0177 7736462
peter.cloos@musikzug-grossenritte.de

Beim Großenritter Musikzug zu fairen Konditionen ein Instrument erlernen

Instrumentalunterricht beim Großenritter Musikzugs wird gemäß der unten stehenden Ausbildungs- und Gebührenordnung durchgeführt (siehe “§ 4 Instrumentalunterricht”).

Hier finden Sie vorab die wichtigsten Informationen im Kurz-Überblick. Zögern Sie nicht, unseren musikalischen Leiter Peter Cloos zu kontaktieren. Er berät Sie gerne. Oder besuchen Sie einfach völlig unverbindlich eine unserer Proben und wir lernen uns persönlich kennen. Im Regelfall probt jeden Freitag ab 19 Uhr das Jugendorchester und ab 20 Uhr dann der Musikzug in der Kulturhalle Großenritte. Sie können auch zu einem unserer Auftritte oder kommen (die nächsten Auftritte finden Sie hier in der Termin-Übersicht).

Sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie! 

Instrumentalunterricht im Überblick:

  • Der Instrumentalunterricht findet in der Regel 1x wöchentlich statt.
  • Dauer: 45 min (bei Kleinkindern auch 30 min. möglich) – 40 x Unterricht pro Jahr.
  • In der Regel findet Einzelunterricht statt.
  • Termine werden mit den Instrumentallehrern individuell vereinbart.
  • Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Heeresmusikkorps Kassel können wir Unterricht bei qualifizierten Profimusikern anbieten.
  • Ziel der Ausbildung ist das gemeinsame Musizieren im Jugendorchester und darauf folgend im Musikzug.
  • Der Einstieg ist auch ohne musikalische Vorkenntnisse möglich.
  • Bereits im Grundschulalter kann mit Instrumentalunterricht begonnen werden.

Kurzinfo Gebühren und Kosten:

  • Der Musikzug bezuschusst den Instrumentalunterricht.
  • Unterrichtsgebühr pro Monat: 80,- €*
  • Auf Wunsch wird ein Leihinstrument gestellt (Leihgebühr: 90,- € pro Jahr).
  • Hier finden Sie alle Infos zur Mitgliedschaft im Großenritter Sportverein. Die GSV-Mitgliedschaft für Schüler beträgt beispielsweise nur 42,- € pro Jahr. Auch Familienmitgliedschaften sind möglich.

Interesse oder Fragen?

Unser musikalischer Leiter, Peter Cloos, hilft Ihnen gerne weiter:
Tel.: 0177 7736462
Mail: peter.cloos@musikzug-grossenritte.de

*) Bei 45-minütigem Unterricht. Nicht-Vereinsmitglieder zahlen 5 € mehr pro Monat.

Ausbildungs- und Gebührenordnung des Musikzuges im GSV Eintracht Baunatal e.V.

(i. d. aktuellen Fassung vom 18.09.2018)

§ 1 Ausbildung

  1. Der GSV “Eintracht” Baunatal e.V. – Abteilung Musikzug, im Nachfolgenden Musikzug genannt, bietet musikalische Ausbildung gemäß den Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung an.
  2. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Musikzuges werden Gebühren nach dem jeweils geltenden Tarif erhoben.
  3. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

§ 2 Musikalische Früherziehung (pausiert aktuell)

  1. Der Musikzug bietet für Kinder ab 4 Jahren Veranstaltungen zur musikalischen Früherziehung an.
    Die musikalische Früherziehung umfasst das Heranführen an Elemente der Musik mit spielerischen Mitteln.
    Das Angebot kann ausgesetzt werden, wenn ähnliche Veranstaltungen in den Kindertagesstätten der Stadt Baunatal erfolgen.
  2. Aufbau des Kurses:
    1. Unterricht pro Woche: 1 x 45 Minuten
    2. Dauer eines Kurses: 12 Termine
    3. Kurse pro Jahr: 3 (aufeinander aufbauend)
    4. Teilnehmerzahl pro Kurs: maximal 8 Kinder
  3. Kosten für die Teilnahme an einem Kurs:
    1. Mitglieder der Abteilung Musikzug: 60,00 €
    2. Nichtmitglieder: 75,00 €
    3. Für Geschwister ermäßigen sich die Gebühren um jeweils 5,00 €.

§ 3 Grundausbildung mit der Blockflöte (pausiert aktuell)

  1. Der Musikzug bietet für Kinder ab 5 Jahren Veranstaltungen zum Erlernen des Instrumentes Blockflöte an.
    Die Ausbildung umfasst das Erlernen der Grundkenntnisse des Instrumentes Blockflöte mit Kenntnissen des Notensystems und dem Spielen einfacher Musikstücke und wird in aufeinander aufbauenden Kursen durchgeführt.
    Sie dient dem Heranführen an ein Orchesterinstrument des Musikzuges.
  2. Aufbau der Leistung:
    1. Unterricht pro Woche: 1 x 45 Minuten
    2. Dauer eines Kurses: 12 Termine
    3. Teilnehmerzahl pro Kurs: maximal 5 Kinder
  3. Kosten für die Teilnahme an einem Kurs:
    1. Mitglieder der Abteilung Musikzug: 75,00 €
    2. Nichtmitglieder: 90,00 €
    3. Für Geschwister ermäßigen sich die Gebühren um jeweils 5,00 €.
    4. Jedem Kind wird zu Beginn der Ausbildung eine Blockflöte (welche behalten werden kann) und das Notenmaterial zur Verfügung gestellt.

§ 4 Instrumentalunterricht

  1. Der Musikzug bietet im Einzelunterricht Kurse zum Erlernen eines Orchesterinstrumentes des Musikzuges an. Ziel der Ausbildung ist das Erlangen der Spielreife im
    1. Jugendorchester des Musikzuges: nach ca. 2 Jahren
    2. Orchester des Musikzuges: nach ca. 3 Jahren
  2. Aufbau der Leistung
    1. Unterricht pro Woche nach Wahl: 1 x 45 Minuten oder 1 x 30 Minuten
    2. Unterricht pro Jahr: 40 Termine
  3. Der Unterricht wird durch vom Musikzug ausgewählte oder autorisierte Ausbilder durchgeführt.
  4. Unterrichtsgebühren
    1. Die Unterrichtsgebühren sind ganzjährig zu entrichten und betragen monatlich:
      – Für 45 Minuten Unterricht pro Woche: 90,00 €.
      – Für 30 Minuten Unterricht pro Woche: 60,00 €.
    2. Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im Voraus zu entrichten.
      Bei Nichtzahlung wird der Unterricht mit sofortiger Wirkung eingestellt und kann erst bei Zahlung der rückständigen Beträge wieder aufgenommen werden.
    3. Neben der Kursgebühr zahlen Auszubildende, die nicht Mitglied der Abteilung Musikzug sind, einen technischen Beitrag in Höhe von 5,00 € pro Monat.
    4. Nach Ablauf eines jeden Ausbildungsjahres legt der/die Auszubildende dem Ausbildungsleiter einen vom Ausbilder ausgefüllten Ausbildungsnachweis vor.
      Hat der/die Auszubildende mindestens 80% der angebotenen Unterrichtsstunden eines Ausbildungsjahres besucht, entfällt die Unterrichtsgebühr für den 12. Monat des darauffolgenden Ausbildungsjahres.
    5. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre.
      Bei 30minütigem Unterricht verlängert sich die Ausbildungsdauer auf 4 Jahre.
      Sie kann auf Antrag durch den geschäftsführenden Vorstand nach Anhörung des Ausbildungsleiters, des musikalischen Leiters und des Ausbilders verlängert werden.
  5. Ausbildungszuschüsse
    1. Soll auf Wunsch des/der Auszubildenden anschließend die Ausbildung fortgesetzt
      werden, so kann der Musikzug auf Antrag Ausbildungszuschüsse gewähren.
    2. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr nach einer gemäß § 4 durchgeführten Ausbildung 5,00 € je erteilter Unterrichtstunde.
    3. Der Zuschuss beträgt im zweiten und dritten Jahr nach einer gemäß § 4 durchgeführten Ausbildung 3,00 € je erteilter Unterrichtstunde.
    4. Aktiven Musikerinnen und Musikern kann der Musikzug auf Antrag einen
      Zuschuss von 3,00 € je erteilter Unterrichtsstunde, längstens für die Dauer von drei Jahren, gewähren.
  6. Instrumentengebühr
    1. Für die Stellung des zur Ausbildung notwendigen Musikinstrumentes durch den Musikzug wird eine Gebühr von 90,00 € pro Jahr erhoben.
    2. Die Gebühr entfällt, wenn der/die Auszubildende regelmäßig bei musikalischen Auftritten des Musikzuges mitwirkt.
    3. Die gestellten Musikinstrumente bleiben Eigentum des Musikzuges.

§ 5 Kündigung

Kündigungen sind jederzeit zum Ende des nachfolgenden Kalendermonats von beiden Seiten schriftlich möglich.

§ 6 Änderung und Übergangsregelung

  1. Die Änderungen zu § 4 der Ausbildungs- und Gebührenordnung treten zum 01.05.2014 bzw. 01.01.2019 in Kraft.
  2. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu Absatz (1) begonnene Ausbildungen werden bis zum Ende des laufenden Ausbildungsjahres zu den Bedingungen der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührenordnung fortgeführt.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

  1. Im Falle der Nichtigkeit einer der in dieser Ausbildungs- und Gebührenordnung getroffenen Regelung bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
  2. Die Ausbildungs- und Gebührenordnung tritt zum 01.03.2009 in Kraft.

 

Baunatal, den 08.03.2009,
Baunatal, den 12.05.2014,
Baunatal, den 18.09.2018

Der Vorstand des Musikzug GSV Eintracht Baunatal e.V.

Ausbildungs- und Gebührenordnung 2009 (i. d. Fassung vom 18.09.2018)