- Grundsätzlich ist es möglich, dass der Musikzug ein Instrument stellt. Je nach Verfügbarkeit und Anforderungen wird dies zu Beginn der Ausbildung abgestimmt.
- Für die Stellung des zur Ausbildung notwendigen Musikinstrumentes durch den Musikzug wird eine Gebühr von € 90,00 pro Jahr erhoben.
- Die Gebühr entfällt, wenn der/die Auszubildende regelmäßig bei musikalischen Auftritten des Musikzuges mitwirkt.
- Die gestellten Musikinstrumente bleiben Eigentum des Musikzuges.