• Man lernt ja nie aus. Das gilt natürlich auch oder gerade für ein Instrument. Entsprechend kann man sich mit Instrumentalunterricht grundsätzlich ohne Begrenzung weiterbringen.
  • Allerdings ist in unserer Ausbildungs- und Gebührenordnung als Richtwert eine Ausbildungsdauer von 3 Jahren (bei Kleinkindern von 4 Jahren) festgehalten
  • Eine Verlängerung ist nach Abstimmung mit dem Instrumentallehrer und dem Musikzug-Vorstand allerdings möglich